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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Fred Tegtmeier NEFTEC

1.  Allgemeines
(1)  Lieferungen an Verbraucher nach § 13 BGB finden nicht statt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und
Angebote zwischen Fred Tegtmeier - NEFTEC (nachfolgend benannt Verkäufer) und einem
Unternehmer nach § 14 BGB die ihren Sitz im Inland (Deutschland) haben.
Entgegenstehende oder von diesern AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2)  Auch für zukünftige und nach folgende Aufträge gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen,
ohne das NEFTEC Fred Tegtmeier in jedem Einzelfall wieder darauf hinweisen müsste.

2.  Preise, Versand und Gefahrübergang
(1)  Alle unsere Preise sind € Nettopreise. Diese beinhalten nicht die Transport-, Verpackungs- und keine
Versicherungskosten. Preise verstehen sich zzgl. der am Tag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)  Bei Aufträgen unter 250,00 € Warenwert (Netto) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr (Netto)
in Höhe von 15,00 €
(3)  Die Versandart bleibt dem Verkäufer vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart
und Versicherungshöhe vorgeschrieben ist.
(4)  Vom Besteller gewünschte und oder vorgeschriebene Versicherungen, Sonderverpackung sowie
Expressversand oder andere spezielle Versandarten gehen zu Lasten des Bestellers und bedürfen
der vorherigen Absprache.
(5)  Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur, mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft oder der Bereitstellung zum vereinbarten Liefertermin auf den Besteller über.
Verlässt die Ware den Betrieb oder das Lager vom Verkäufer, übernimmt der Besteller jedes Risiko.

3.  Angebot und Vertragsschluss
(1)  Unsere Angebote sind unverbindlich freibleibend und haben, wenn nicht gesondert ausgewiesen,
eine Gültigkeit von 30 Tagen.
(2)  Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Besteller (Unternehmer nach § 14 BGB) ein für Ihn
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Besteller erklärt sich damit, die bestellte
Waren zu unseren AGB zu erwerben. Binnen 2 Wochen sind wir berechtigt dieses rechtsverbindliche
Vertragsangebot bei uns anzunehmen durch Übersendung der bestellten Ware oder durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung.
(3)  Erst durch den Verkäufer veranlasste zugesendete Auftragsbestätigung an den Besteller kommt ein
Liefervertrag zustande. Deren Inhalt ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrages.
Widerspricht der Besteller nicht unverzüglich, so wird der Inhalt der Auftragsbestätigung dem Vertrag
zugrunde gelegt. Erfolgt keine schriftliche Auftragsbestätigung, kommt ein Liefervertrag (auf den diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen anzuwenden sind) durch die Bereitstellung der Ware zustande.
In diesem Fall verzichtet der Besteller auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Verkäufer.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

4.  Lieferung/Teillieferung
(1)  Vereinbarte Lieferfristen gelten ab Werk. Lieferfristen beginnen mit dem genannten Zeitpunkt in der vom
Verkäufer veranlassten Auftragsbestätigung.
(2)  Der Verkäufer ist bei Lieferungen von unzählbaren Gütern und Gütern die speziell für den Besteller
hergestellt werden berechtigt, Mehrungen/Minderungen von bis zu 10% zu liefern, ohne dass dies als
Pflichtverletzung gilt.
(3)  Teillieferungen sind in einem dem Besteller zumutbaren Umfang zulässig.
(4)  Liefer- und Leistungsverzögerungen die aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder
gar unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Zulieferen eintreten, haben wir auch bei verbindlicher
Zusage von Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als 1 Kalendermonat (30 Tage) betragen, ist der Besteller nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom unerfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.

5.  Zahlungsbedingungen
(1)  Zahlungen sind zu leisten innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(2)  Andere Zahlungsbedingungen müssen vereinbart werden.
Auch behält der Verkäufer sich eine Belieferung des Bestellers gegen Vorauszahlung vor.
(3)  Mit Überschreiten dieses Datums, gerät der Geldschuldner in Zahlungsverzug ohne dass es einer
Zahlungserinnerung bedarf. Bei Zahlungsverzug werden je angemahnter Rechnung 5,00 € an Mahngebühren
zuzüglich Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet.
Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers sind unzulässig.

6.  Eigentumsvorbehalt
(1)  Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Rücknahme des Liefergegenstandes zu verlangen.
In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme zur Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)  Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung
offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
(3)  Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller
jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Jegliche Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum
des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Besteller verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
(4)  Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurück zu nehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Soweit der Wert der vorstehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen nachhaltig um mehr als
20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben.

7.  Gewährleistung und Haftung
(1)  Sind die gelieferten Gegenstände mangelhaft oder fehlen ihnen die in der Auftragsbestätigung
zugesicherten Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations-
oder Materialmängel schadhaft, leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder Nachbesserung.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung
verlangen unter Ausschluß weitergehender Ansprüche.
(2)  Unsere Haftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und ungeeigneter Betriebsmittel.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Besteller muß zur Einhaltung seiner Gewährleistungsansprüche die Lieferung unverzüglich kontrollieren
und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung informieren.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind im selben Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten.

8.  Haftungsausschluß
Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, ist unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, seinem Abschluß und seiner Durchführung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9.  Rücktritt und Restabgeltung
Tritt der Besteller von dem mit ihm abgeschlossenen Liefervertrag ganz oder teilweise zurück oder verweigert
die Warenannahme, so gerät er in Abnahmeverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, auf Vertragserfüllung zu
bestehen oder verlangen ersatzweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Wir können 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung der Bestellung entstandenen Kosten
zzgl für entgangenen Gewinn einfordern.

10.  Überlassene Unterlagen (gilt für Besteller und Zulieferer/Hersteller)
Alle, die im Zusammenhang mit der Angebots-/Auftragserteilung, überlassenen Unterlagen, zb Zeichnungen,
Skizzen, Muster, Kalkulationen etc stehen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Ohne schriftliche Genehmigung, dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

11.  Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für
prozessuale Vorfragen, für Schadenersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

12.  Schlußbestimmungen
Die Bedingungen des Käufers, die mit den vorgenannten Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt wurden und wir ihrem Inhalt nach nicht
ausdrücklich widersprochen haben. Rechte, die uns aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt sind,
werden durch die vorstehenden Bedingungen nicht berührt.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen Teilen verbindlich.

Stand: Köln, 08.06.2011

Fred Tegtmeier
NEFTEC
Zeisigweg 31
D-50829 Köln

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